Spielerschutz hat bei PASINO.ch oberste Priorität!
PASINO.ch hat zum Schutz seiner Kunden strenge Richtlinien für Verantwortungsvolles Spielen eingeführt. Wir wollen, dass unser Online-Casino eine sichere Umgebung für unsere Spieler darstellt. Früherkennung und Prävention von Spielsucht und Überschuldung haben bei PASINO.ch oberste Priorität.
ZUSAMMENFASSUNG
2. Selbsteinschätzung des Glücksspielrisikos
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Massnahmen zur Prävention
Bei der Registrierung eines PASINO.ch-Kontos müssen die Spieler ein monatliches Nettoverlustlimit festlegen. Jeder Kunde kann zusätzlich ein tägliches Login-Limit und ein tägliches Spielzeitlimit wählen.
Ausserdem kann der Spieler eine Erhöhung (nach 24 Stunden aktiv) oder eine Senkung (sofort aktiv) beantragen.
Das monatliche Nettoverlustlimit wird jeden 25. des Monats um 00:00 Uhr zurückgesetzt. Login- und Spielzeitlimits werden täglich um 00:00 Uhr zurückgesetzt.
Spielsucht
Spielsüchtige verlieren oft die Kontrolle über ihr Spielverhalten und das Spielen wird zu einem täglichen Zwang. Für diese Spieler und ihre Familien kann dies zu finanziellem Ruin und ernsthaften Beziehungsproblemen führen, da diese Spieler den Bezug zur Realität verlieren und ihre Spielsucht verleugnen.
Man verspürt einen starken Drang zu spielen und der Spieler nimmt immer mehr Risiko in Kauf. Eine Schwelle wird überschritten, sobald die Verluste nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zum Einkommen und Lebensstandard des Betroffenen stehen.
Kontakt
Die verantwortliche Person für Verantwortungsvolles Spielen bei PASINO.ch ist Herr Dimitri Catala. Sie können ihn per E-Mail unter [email protected] kontaktieren.
Sie können sich auch an eine der folgenden Institutionen wenden, die auf Spielsucht spezialisiert sind:
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Selbsteinschätzung des Glücksspielrisikos
Sie können in Ihrem PASINO.ch-Konto im Bereich Verantwortungsvolles Spielen einen Fragebogen (Selbsttest) zur Selbsteinschätzung der Spielsucht ausfüllen. Je nach den von Ihnen gegebenen Antworten behält sich PASINO.ch das Recht vor, Sie von allen Glücksspielen in der Schweiz (landbasierte und Online-Casinospiele, auf die die interkantonale Behörde den Ausschluss ausgedehnt hat) sowie dem Fürstentum Liechtenstein auszuschliessen.
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Schutzmassnahmen
Vorübergehende Spielpause
Sie können Ihren Zugang zu einem oder mehreren Spielen, einer Kategorie von Spielen oder allen Spielen auf PASINO.ch für einen bestimmten Zeitraum von 24 Stunden bis zu 6 Monaten sperren.
PASINO.ch kann die Spielpause auf begründeten Antrag des Spielers verkürzen, sofern die Ausschlussbedingungen von Art. 80 des BGS nicht erfüllt sind.
Spielsperre
Ausschlüsse, ob auferlegt oder freiwillig, werden für einen unbestimmten Zeitraum ausgesprochen. Sie sind in allen landbasierten und Online-Casinos in der Schweiz sowie dem Fürstentum Liechtenstein wirksam.
Freiwillige Spielsperre
Wenn Sie sich selbst vom Spiel ausschliessen möchten, können Sie dies direkt über Ihr PASINO.ch-Konto, über das Antragsformular oder direkt in einem der 21 Schweizer Casinos sowie den Casinos des Fürstentum Liechtensteins vor Ort tun. Die freiwillige Spielsperre kann erst nach einer Mindestdauer von 3 Monaten wieder aufgehoben werden. Die Gründe für die Spielsperre dürfen nicht mehr gegeben sein, bevor die Spielsperre aufgehoben werden kann.
Formular "Freiwillige Spielsperre" herunterladen (PDF)Obligatorische Spielsperre
Die Casinos sind verpflichtet, einen Spielausschluss zu verhängen, wenn der Verdacht besteht, dass ein Spieler zahlungsunfähig ist, seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt, Einsätze tätigt, die in keinem Verhältnis zu seinem Einkommen und Vermögen stehen, oder spielsüchtig ist. Die verhängte Spielsperre gilt auf unbestimmte Zeit, für alle landbasierten und Online-Glücksspielanbieter in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein sowie für alle Grossspiele.
Aufhebung der Spielsperre
Der Antrag auf Aufhebung der Spielsperre ist per Post oder E-Mail an das Casino oder Unternehmen zu richten, das die Spielsperre ausgesprochen hat. Für PASINO.ch haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Aufhebung dieser Spielsperre zu stellen, indem Sie sich per E-Mail an
[email protected] oder per Post an Casino du Lac Meyrin SA, Route de Pré-Bois 20, 1215 Meyrin, wenden. Dieses Verfahren wird von einer qualifizierten Person für Verantwortungsvolles Spielen begleitet.
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Rechtlicher Rahmen
Für alle in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein ausgesprochenen Spielsperren gilt das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS) und dessen Verordnung (VGS). Die Spielsperre wird in einem gemeinsamen Register der Schweizer Spielbanken und Grossspielanbieter veröffentlicht sowie den entsprechenden Stellen des Fürstentum Liechtensteins.